Wohnungswesen

Die im beigefügten File angezeigten Wohnungen sind gemeindeeigene bzw. gemeindefremde Wohnungen und werden per einstimmigen Beschluss des Wohnungsausschusses oder Gemeindevertretungsbeschluss vergeben. Bei Interesse bitte ein Wohnungsansuchen mit aktuellen Daten stellen.
Weiters wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Wohnungsausschuss Vergaberichtlinien heranzieht. Wie zum Beispiel, Personenanzahl, Zeitpunkt des Wohnungsansuchens und Dringlichkeit bzw. Notfälle.

Zuständig

Formulare