Familienpass

  • Ziel des Familienpasses ist ein Profitieren aller Salzburger Familien von verschiedenen attraktiven Freizeitangeboten (Sport, Kultur, Bildung) im gesamten Bundesland Salzburg zu kostengünstigen Tarifen.
  • Der Familienpass gilt für Familien, Lebensgemeinschaften oder Alleinerziehende und deren Kinder und Pflegekinder bis zum 19. Lebensjahr, für die Familienbeihilfe bezogen wird. Die im Pass eingetragenen Personen müssen mit dem Antragsteller im gemeinsamen Haushalt leben.
  • Besondere Regelungen: Auch Tageseltern können sich einen Familienpass ausstellen lassen. Ebenso Großeltern, wenn die Enkelkinder in deren Haushalt gemeldet sind. Auch "Besuchsväter oder Besuchsmütter", wenn der obsorgeberechtigte Elternteil nachweislich damit einverstanden ist.
  • Die Familie muss den Wohnsitz im Bundesland Salzburg haben.
  • Der Familienpass ist 3 Jahre gültig.
  • Der Familienpass wird von der Wohnsitzgemeinde ausgestellt und gemeinsam mit einer Broschüre, in welchem die familienfreundlichen Angebote angeführt sind, kostenlos ausgegeben.
  • Änderungen in den Anspruchsvoraussetzungen, wie z.B. Wegfall der Familienbeihilfe für ein Kind, müssen vom Inhaber des Familienpasses umgehend bei der Gemeinde gemeldet werden.
  • Die Ermäßigungen des Salzburger Familienpasses kommen nur dann zu Tragen, wenn zumindest  e i n  Erwachsener mit einem Kind ein im Familienpass integriertes Freizeitangebot in Anspruch nimmt.