Kurzparkzone

Für das Ortszentrum von Werfen wurde eine gebührenpflichtige Kurzparkzone verordnet. Auf allen von dieser Verordnung umfassten Parkplätzen kann mit der Parkuhr bis zu 1 Stunde gratis geparkt werden. Die maximale Parkdauer beträgt 3 Stunden. Abweichende Regelungen gelten für einige Parkplätze gegenüber dem Lebensmittelgeschäft MPreis.

Kurzparkzone_3_Stunden_gebührenpflichtig_Parkgebührenverordnung.pdf (1.35 MB)

Für die Parkplätze „Wispelhof“, „Werfen Nord“, „Jägergasse“ und „Umfahrungsstraße“ wurde eine gebührenfreie Kurzparkzone verordnet, laut der auf diesen Parklätzen mit der Parkuhr bis zu 3 Stunden kostenlos geparkt werden kann. Für diese Parkplätze können bei der Gemeinde Dauerparkscheine erworben werden.

Alle für die Kurzparkzonen gültigen Gebühren können dem Haushaltsbeschluss entnommen werden. Die Pläne sind den Verordnungen angeschlossen.

Haushaltsbeschluss.pdf (0.57 MB)

Kurzparkzone_gebührenfrei_3_Stunden_Verordnung_2015.pdf (0.99 MB)


Gratisparkplätze stehen im Bereich Werfen-Süd und Werfen-Mitte sowie gegenüber dem Sportplatz Werfen zur Verfügung.