Feuerpolizei - Feuerbeschau

Die Feuerbeschau ist bei Gewerbe- und landwirtschaftlichen Betrieben alle 5 Jahre, bei Wohngebäude alle 10 Jahre durchzuführen.

Die Feuerbeschau besteht in einer Besichtigung der baulichen Anlagen, insbesondere der Rauchfänge, Feuerstätten, Dachböden, Keller, Garagen, Betriebs- und Lagerräume (insbesondere solcher für Heizöle).

Zuständig