Seit 1. September 2004 gibt es anstatt dem Bauanzeigeverfahren das "vereinfachte Bewilligungsverfahren".
Dieses Verfahren ist bei allen Bauansuchen für Bauten bis zu 4.000 m³ umbauten Raum (inkl. aller Zu- und Aufbauten) und höchstens 3 Vollgeschossen inkl. aller technischen Einrichtungen solcher Bauten durchzuführen. Das Gleiche gilt ebenso für Änderungen solcher Bauten.Das Verfahren unterscheidet sich vom normalen Verfahren durch folgende Punkte:
1. die Prüfungspflicht der Behörde beschränkt sich auf 4 Punkte:
- Gestaltung der Bauten
- Trinkwasserversorgung
- Einhaltung der Bestimmungen, die subjektiv-öffentliche Rechte begründen (Höhe, Abstände)
- die Voraussetzungen für die Gewährung einer angesuchten Ausnahme
2. eine Kollaudierung (baupolizeiliche Überprüfung) wird nicht durchgeführt.
Über das Ansuchen ist innerhalb von 3 Monaten zu entscheiden.