Baubewilligungsverfahren (vereinfacht)


Seit 1. September 2004 gibt es anstatt dem Bauanzeigeverfahren das "vereinfachte Bewilligungsverfahren".

Dieses Verfahren ist bei allen Bauansuchen für Bauten bis zu 4.000 m³ umbauten Raum (inkl. aller Zu- und Aufbauten) und höchstens 3 Vollgeschossen inkl. aller technischen Einrichtungen solcher Bauten durchzuführen. Das Gleiche gilt ebenso für Änderungen solcher Bauten.Das Verfahren unterscheidet sich vom normalen Verfahren durch folgende Punkte:
1. die Prüfungspflicht der Behörde beschränkt sich auf 4 Punkte:

  • Gestaltung der Bauten
  • Trinkwasserversorgung
  • Einhaltung der Bestimmungen, die subjektiv-öffentliche Rechte begründen (Höhe, Abstände)
  • die Voraussetzungen für die Gewährung einer angesuchten Ausnahme

2. eine Kollaudierung (baupolizeiliche Überprüfung) wird nicht durchgeführt.

Über das Ansuchen ist innerhalb von 3 Monaten zu entscheiden.