Eine Anmeldung bzw. Ummeldung ist innerhalb von drei Tagen ab Beziehen der Unterkunft vorzunehmen.
Bei der Anmeldung benötigen Sie folgende Dokumente:
1) Öffentliche Urkunde, aus denen Familien- und Vornamen, Familienname vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Anzumeldenden hervorgehen, z.B.: Reisepass und Geburtsurkunde.
2) Meldezettel - erhältlich auf unserer Homepage und am Gemeindeamt - ausgefüllt und von der Unterkunftgeberin/vom Unterkunftgeber und der Unterkunftnehmerin/dem Unterkunftnehmer unterschrieben.
Anmeldung des Hauptwohnsitzes:
Die Abmeldung des bisherigen Wohnsitzes wird gleichzeitig online mit der Anmeldung von uns durchgeführt. Sie müssen also nicht mehr zur „alten“ Gemeinde gehen.
Anmeldung weiterer Wohnsitz:
Oben genannte öffentliche Urkunden sind mitzubringen.
Anmeldung eines Neugeborenen:
Geburtsurkunde.
Abmeldung eines verstorbenen Familienmitgliedes:
Sterbeurkunde
Abmeldung bei Verzug im Inland:
Sie brauchen nur auf das Gemeindeamt des neuen Wohnsitzes gehen und dort wird bei der Anmeldung auch gleichzeitig die Abmeldung durchgeführt.
Abmeldung bei Verzug ins Ausland:
Vorlage beider Meldezettel.
Unterkunftnehmer/innen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen in jedem Fall ein Reisedokument (Reisepass).
nähere Informationen siehe Help-gv